Alle Hygieneregeln im Minigolfpark im Überblick

Update 3.Juni 2021

Nachdem die Inzidenzwerte im Rhein Neckar Raum weiter gesunken sind, wurde durch das Landratsamt vor kurzem veröffentlicht, dass in der Aussengastronomie und auf Minigolfanlage, KEIN Coronatest mehr notwendig ist.

Alle anderen Hygieneregeln sind weiterhin gültig. Siehe unten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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Update 19.Mai 2021

Nachdem wir noch einige Dinge zu klären hatten mit unserem Ordnungsamt, steht der Eröffnung nichts mehr im Wege. Wir freuen uns auf Euch!
⛳️ 🍰 ☕️ 🍺 🥨

Um in den Genuss einer Runde Minigolf bei einem kalten Getränk, Eis oder Kuchen zu kommen, sind leider kleine Voraussetzungen zu erfüllen (dies gilt bereits für Kinder ab 6 Jahren):

– einen negative Testbescheinigung aus einem autorisierten Testzentrum oder deren Dienstleistern (Nicht älter als 24 Stunden)
– Impfpass oder Impfnachweis (die Vollständige Impfung muss 14 Tage zurückliegen
– Bescheinigung positiver PCR Test (das positive Testergebnis muss mindestens 28 Tage zurückliegen und darf nicht älter als 6 Monate sein)

Wir bitten eine dieser drei Bescheinigungen beim
Betreten auf der Anlage am Kiosk vorzuzeigen.

Auf der Anlagen gelten noch folgende Regeln:

– Mund-Nasenmaske im Wartebereich (Terrasse) und Toilette
– vorhandene Desinfektionsspender benutzten
– maximal 5er Gruppen
– immer eine Bahn frei zur nächsten Gruppe
– hinterlegen von Kontaktdaten zur Nachverfolgung bei einer möglichen Infektion

https://www.baden-wuerttemberg.de/…/aktuelle-corona-verord…/

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